
Als Notarin
...berate ich Sie gerne in Fragen der Vertragsgestaltung, insbesondere im Bereich des Grundstücks- und Gesellschaftsrechts sowie des Erb- und Familienrechts.
Unabhängig und unparteiisch
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch eine(n) Notar(in) gesetzlich vorgeschrieben. Das ist immer dann der Fall, wenn der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Als Notarin werde ich als unabhängige und unparteiische Vertragsgestalterin tätig und vertrete nicht einseitig die Interessen eines Beteiligten. Wichtig ist, dass der Notar Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes ist und in dieser Funktion Hoheitsträger.
Während die Gerichtsbarkeit streitige Fälle zu lösen hat, soll der Notar als Urkundsperson durch Anleitung der Beteiligten bei der Begründung von Rechten dafür sorgen, dass solche streitige Fälle gar nicht erst auftreten.
Mitwirkung geboten
Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilien
- Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
- Ehe, Partnerschaft und Familie
- Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption.
- Erbe und Schenkung
- Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, "vorweggenommene" Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
- Unternehmen
- Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
- Vorsorgeverfügungen
- Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.

Kanzlei Kahlert - Padberg
Rechtsanwälte und Notare
Willy-Brandt-Platz 9
59065 Hamm